Krankenkasse kündigen: häufige Fragen
Kurze Antworten zum Wechsel der Grundversicherung (KVG). Die genauen Daten finden Sie bei der Kündigungsfrist.
Die Kündigung
Bis wann kann ich auf den 1. Januar kündigen?
Ihr Brief muss spätestens am Montag, 30. November 2026 bei der Kasse eintreffen. Das Versanddatum zählt nicht. Alle Daten.
Muss die Kündigung eingeschrieben sein?
Das Gesetz verlangt kein Einschreiben, aber nur so lässt sich der Eingangstag einfach beweisen. Sagt die Kasse, sie habe nichts erhalten, bleiben Sie ohne Beweis ein weiteres Jahr bei ihr versichert.
Kann ich per E-Mail oder Telefon kündigen?
Manche Kassen akzeptieren eine E-Mail oder ein Online-Formular, andere nicht. Ein unterschriebener Brief per Einschreiben wird überall akzeptiert und hinterlässt einen Beweis.
Was muss im Brief stehen?
Name, Adresse, Geburtsdatum und Versichertennummer jeder Person, das gewünschte Ende (31. Dezember), Datum und Unterschrift. Keine Begründung und keine Gesundheitsangaben.
Ein Brief für die ganze Familie?
Ja, wenn alle bei derselben Kasse versichert sind. Jede versicherte erwachsene Person unterschreibt; Eltern unterschreiben für ihre minderjährigen Kinder. Mit quittly: CHF 16.90 für 2 Erwachsene und bis zu 4 Kinder.
Mein Brief kommt zu spät an. Was nun?
Die Kündigung gilt auf den nächsten möglichen Termin. Meist bleiben Sie ein weiteres Jahr bei Ihrer Kasse. Mit ordentlicher Franchise und Standardmodell können Sie auf den 30. Juni wechseln (Eingang spätestens am Mittwoch, 31. März 2027).
An welche Adresse geht die Kündigung?
Mehrere Kassen haben für Post eine eigene Adresse oder ein Postfach, das nicht dem Hauptsitz entspricht. quittly verwendet die Adresse, die die Kasse für Kündigungen angibt.
Kasse wechseln
Kann mich die neue Kasse ablehnen?
Nein. In der Grundversicherung muss jede Kasse, die in Ihrem Kanton tätig ist, Sie aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen, unabhängig von Alter und Gesundheit.
Was zuerst: kündigen oder anmelden?
Egal, solange beides rechtzeitig passiert. Die bisherige Versicherung endet erst, wenn die neue Kasse Ihre Aufnahme bestätigt hat (Art. 7 Abs. 5 KVG): Sie sind nie ohne Versicherung. Melden Sie sich vor dem 31. Dezember an.
Ich habe offene Prämien. Kann ich wechseln?
Nein, solange fällige Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten nicht bezahlt sind (Art. 64a KVG). Bezahlen Sie diese zuerst; danach muss die Kasse Ihre Kündigung akzeptieren.
Und meine Zusatzversicherungen?
Das sind separate Verträge (VVG) mit eigenen Fristen, oft schon im Herbst abgelaufen. Sie können sie bei der bisherigen Kasse behalten. Wollen Sie auch diese wechseln, kündigen Sie erst, wenn Sie anderswo aufgenommen sind: Bei Zusatzversicherungen darf eine Kasse Sie ablehnen.
Sind die Leistungen bei jeder Kasse gleich?
Ja. Die Grundversicherung bezahlt überall dieselben Leistungen. Unterschiedlich sind die Prämie, die Regeln des Modells (Hausarzt, HMO, Telmed) und der Service.
quittly
Was kostet quittly?
CHF 12.90 für eine Person, CHF 16.90 für eine Familie, inklusive Druck und Einschreiben. Der Prämienvergleich ist gratis.
Empfehlen Sie mir eine Kasse?
Nein. Wir zeigen die offiziellen Prämien des BAG und senden Briefe. Wir erhalten keine Provisionen und niemand wird Sie anrufen.
Was passiert mit meinen Daten?
Wir speichern nur, was der Brief braucht (Name, Adresse, Geburtsdatum, Versichertennummer, Kasse), in der Schweiz, und löschen es nach der Saison automatisch. Details.